Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen rund um Personaldienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung.

Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?

In der Arbeitnehmerüberlassung ist der Mitarbeiter bzw. Zeitarbeitnehmer bei einem Personaldienstleister/Arbeitgeber (z. B. bei uns, der WIDMANN GmbH) angestellt. Wir und der Mitarbeiter schließen in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der Mitarbeiter erbringt seine Arbeitsleistung aber bei unserem Kunden, einem sogenannten „Entleihbetrieb“. Oftmals ist der Personalbedarf in den Entleihunternehmen allerdings zeitlich begrenzt, woraus sich auch der Begriff „Zeitarbeit“ ergeben hat. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Mitarbeiter weiterhin bei uns angestellt und kann erneut bei einem Kundenunternehmen eingesetzt werden. So hat unser Mitarbeiter die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen und kann von diesen selbstverständlich auch übernommen werden.

Woran erkenne ich einen guten Personaldienstleister?

Ein guter Personaldienstleister sollte eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Finanzamt) vorweisen können.
Eine ISO 9001:2015 Zertifizierung, die alle Arbeitsabläufe immer gleichbleibend gewährleistet, ist wünschenswert.

Neben all diesen Faktoren, die mittlerweile zu den Standards unter Personaldienstleistern zählen, gibt es aber noch weitere wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Sowohl Unternehmen wie auch Mitarbeiter sollten großen Wert darauf legen, dass faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen herrschen. Nur so können angenehmes Arbeiten und auch eine effiziente Leistung gesichert werden. Leider gibt es noch immer schwarze Schafe in der Branche. Durch Transparenz lässt sich dem entgegenwirken, weswegen wir Ihnen gerne unsere Qualifikationen offen legen. Unsere Zertifikate, Bescheinigungen, Urkunden und Referenzen können Sie bei uns anfragen oder unter dem Link WIDMANN Zertifikate anschauen oder auch herunterladen.
  • Ein positives Auftreten zeugt von Professionalität. Personaldienstleister sind in der Lage, Ihren Mitarbeitern und Kundenunternehmen interessante Perspektiven zu bieten. In der Zeitarbeit steckt Verantwortung – daher sollten Förderung, Qualifizierung, Gleichbehandlung und Umweltschutz in der Unternehmenskultur eines seriösen Personaldienstleisters integriert sein.
    Bei der WIDMANN GmbH sind all diese Faktoren gegeben.

Wer ist Mitarbeiter, wer ist Arbeitgeber und wer ist Kunde?

Unsere Mitarbeiter sind bei uns fest angestellt. Die Besonderheit gegenüber anderen Beschäftigungsverhältnissen ist, dass die Einstellung nicht direkt beim Einsatzunternehmen, also bei unseren Kunden, sondern bei uns, dem Personaldienstleister erfolgt. Unsere Mitarbeiter sind also regulär angestellt, wechseln jedoch von Zeit zu Zeit den Einsatzort.

Was genau ist der Tarifvertrag?

Die Arbeitsverträge mit unseren Mitarbeitern schließen wir immer auf der Grundlage eines Tarifvertrages. Dafür werden ausschließlich Tarifverträge des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) verwendet. In diesen werden Entlohnung, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung unserer Mitarbeiter geregelt. Mehr zum iGZ erfahren Sie unter www.ig-zeitarbeit.de.

Wie lange dauern die Einsätze im Entleihbetrieb?

Die Dauer des Einsatzes variiert je nach Kunde und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen beispielsweise die Branche, die Auftragslage oder die Personalstruktur des Unternehmens. Wir bemühen uns, möglichst langfristige Einsätze zu realisieren. Dies erlaubt unseren Mitarbeitern, ihr ganzes Potenzial auszuschöpfen und neue Fähigkeiten zu erlangen. Natürlich bieten wir auch kurzfristige Personallösungen, zum Beispiel um Auftragsschwankungen zu überbrücken, Ausfälle durch Krankheit abzufedern oder um Projekte fristgerecht zu realisieren.

Sind WIDMANN Mitarbeiter sozial abgesichert?

Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich bei der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet, die entsprechenden Beiträge führen wir als Arbeitgeber für die Mitarbeiter ab. Gleiches gilt auch für alle übrigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, die in einem regulären Arbeitsverhältnis üblich sind. Dazu gehören Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen.

Was passiert mit den persönlichen Daten?

Datenschutz und ein vertraulicher Umgang personenbezogenen Daten sind uns sehr wichtig. Dies gilt für Bewerber, Mitarbeiter und Kunden. Selbstverständlich werden Daten nur nach Absprache und ausschließlich im gesetzlichen Rahmen weitergegeben und nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert bzw. gelöscht.

Wie lange dürfen wir unsere Mitarbeiter beschäftigen?

Die Arbeitsverträge zwischen uns und unseren Mitarbeitern sind in der Regel unbefristet, es gibt keine zeitliche Einschränkung. Allerdings gibt es eine Höchstüberlassungsdauer für unsere Kunden.

Werden auch Studenten eingestellt?

Um während des Studiums Berufserfahrung zu sammeln oder um das Studium zu finanzieren, ist eine Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche ideal. Dies geschieht vorzugsweise in den Semesterferien.

Auf was achtet WIDMANN bei der Einstellung am meisten?

Neben einer hohen Einsatzbereitschaft sind Zuverlässigkeit und ein gewisses Maß an Flexibilität gern gesehene Eigenschaften. Was weitere Qualifikationen anbelangt, gibt es bei uns generell keine Vorschriften oder Beschränkungen. Wir vermitteln unseren Mitarbeitern die Einsätze und unseren Kunden das Personal, bei denen Anforderung und Fähigkeiten optimal zueinander passen. So gibt es Jobmöglichkeiten für jede Art der Qualifikation.

Wird auch hochqualifiziertes Personal vermittelt?

Auf jeden Fall! Bei uns sind zum Beispiel auch IT-Fachleute oder Ingenieure beschäftigt. Wir bieten Fachkräften sehr gute Chancen, verschiedene Unternehmen kennenzulernen und an der eigenen Karriere zu arbeiten. Hochqualifizierte Arbeitnehmer werden zudem von den Kundenunternehmen gerne fest übernommen.

Wie werden WIDMANN-Mitarbeiter bezahlt?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn. Wir zahlen unseren Mitarbeitern sogar deutlich mehr als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt und auch unsere Kunden wissen dies zu schätzen, getreu dem Motto: Gute Arbeit – guter Lohn!

Und in einsatzfreien Zeiten?

Auch wenn unsere Mitarbeiter mal keinen Einsatz bei einem Kundenunternehmen bekommen, wird dieser Zeitraum bezahlt. Zusätzlich bieten wir einen regelmäßigen Überstundenausgleich.

In welchen Branchen ist WIDMANN vertreten?

Das Modell der Personaldienstleistungen hat großen Erfolg, weshalb immer mehr Branchen darauf setzen. Wir haben uns auf die Branchen Industrie & Handwerk, Gastronomie & Catering, Transport & Logistik, Büro & Verwaltung spezialisiert.

Können WIDMANN-Mitarbeiter übernommen werden?

Wir ermöglichen unseren Mitarbeitern, an verschiedenen Einsatzorten tätig zu sein und somit Erfahrungen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und Unternehmen zu sammeln.

In Verbindung mit den vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen ergibt sich somit ein Gesamtpaket aus Erfahrung, Qualifikation und Kompetenz. Daher ist es nur verständlich, dass unsere Kunden unsere Mitarbeiter dauerhaft übernehmen möchten. Das machen wir möglich.

Was bedeuten „equal pay“ und „equal treatment“?

Equal Pay, also „gleiche Bezahlung“, bezeichnet im Rahmen der Zeitarbeit die Forderung, dem Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung einen Lohn in gleicher Höhe zu zahlen, wie ihn ein vergleichbarer Arbeitnehmer des Entleihers bekommt.

Equal treatment hingegen bezeichnet die Gleichbehandlung von angestellten Mitarbeitern eines Betriebs und hinzukommenden Leiharbeitern, zum Beispiel bei Urlaubsansprüchen, Prämien usw.